I. VERTRAGSPARTNER: BESTELLER UND FOTOGRAF (bzw. einzelne Agentur)
1.) Bitte beachten Sie, dass das Vertragsverhältnis zwischen dem Besteller (Vertragspartner) und dem jeweiligen Fotografen (der Urheber des jeweiligen Bildmaterials ist) bzw. der Agentur, die dieses Bildmaterial verwaltet (nachfolgend insgesamt als Fotograf bezeichnet) zustande kommt. Die Augenklick Bilddatenbank wird selbst nicht Vertragspartner bei Bestellungen oder Nutzungen von Bildmaterial. Die Augenklick Bilddatenbank dient ausschließlich dem Zweck, den angeschlossenen Gesellschaftern die Vermarktung und Verwertung ihres Archivs bzw. ihrer Leistungen zu ermöglichen und zu verbessern.
2.) Vertragspartner ist derjenige Fotograf, dessen Bildmaterial angefragt wird. Die Identität des Fotografen ist in der Bildkennzeichnung des Bildmaterials hinterlegt.
3.) Sowohl die Nutzungsanfrage als auch sämtliche andere Absprachen erfolgen direkt zwischen dem Besteller und dem Fotografen. Die Abrechnung nimmt der Fotograf direkt mit dem Besteller vor.
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