III. ÜBERLASSENES BILDMATERIAL
1.) Die AGB gelten für jegliche Nutzung des dem Besteller überlassenen Bildmaterials, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form.
2.) Der Besteller erkennt an, dass es sich bei dem gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i. S. v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz (nachfolgend UrhG), mindestens aber um geschützte einfache Lichtbilder gemäß § 72 UrhG handelt.
3.) Geliefertes bzw. elektronisch übermitteltes Bildmaterial bleibt stets Eigentum des Fotografen. Es wird ausschließlich zum Erwerb von Nutzungsrechten im Sinne des Urheberrechts vorübergehend zur Verfügung gestellt.
4.) Angebote, Lieferungen und Vergabe von Nutzungsrechten erfolgen in der Regel gemäß dem Vertragszweck freibleibend und nicht exklusiv. Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert schriftlich vereinbart werden.
5.) Der Besteller hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben, soweit die konkret vereinbarte Nutzung dies auch tatsächlich erfordert.
6.) Reklamationen, die Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von drei Werktagen nach Übermittlung des Bildmaterials schriftlich mitzuteilen, wobei ein Vorabzugang per Fax als fristwahrend gilt, sofern das Original rechtzeitig abgeschickt wurde. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen. Bei unterlassener fristgerechter Reklamation ist eine Haftung des Fotografen für evtl. bereits entstandene und/oder noch entstehende Schäden ausgeschlossen.
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