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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Augenklick Bilddatenbank GmbH (Stand 07/2008)

Wichtiger Hinweis vorab

Nutzung der Augenklick Online Bilddatenbnk

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Vertragspartner: Besteller und Fotograf (bzw. einzelne Agentur)

II. Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

III. Überlassenes Bildmaterial

IV. Nutzung des Bildmaterials

V. Honorare

VI. Zahlungsbedingungen

VII: Urheber- und Quellenvermerk; Belegexemplar

VIII. Speicherung; Archivierung; Weitergabe an Dritte

IX. Verantwortlichkeit der Bildnutzung

X. Haftung

XI. Vertragsstrafe

XII. Künstlersozialabgabe

XIII. Schlussbestimmungen

 

V. HONORARE

1.) Jede Nutzung des Bildmaterials ist honorarpflichtig. Dies gilt auch bei Verwendung von Bildmaterial als Vorlage für Zeichnungen, Karikaturen, nachgestellte Fotos, bei Verwendung für Layoutzwecke und Kundenpräsentationen sowie bei Verwendung von Bilddetails, die mittels Montagen, Fotocomposing, elektronischen Bildträgern oder ähnlichen Techniken Bestandteil eines neuen Bildes werden.

2.) Honorare sind vor Verwendung mit dem Fotografen zu vereinbaren. Sie richten sich nach Medium sowie Art und Umfang der Nutzung gemäß Angaben des Bestellers. Die Honorarhöhe orientiert sich an den jeweils aktuellen Honorarsätzen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM).

3.) Die Honorare gelten nur für die einmalige Nutzung für den angegebenen Zweck, den genannten Umfang und den vereinbarten Sprachraum. Jede weitere Nutzung ist erneut honorarpflichtig und bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.

4.) Für Fotomodell-, Luft-, Unterwasser- und Expeditionsaufnahmen, Illustrationen und sonstige unter ungewöhnlichen Umständen und Kosten entstandene Fotos wird grundsätzlich ein Aufschlag zum Grundhonorar des jeweiligen Verwendungszwecks berechnet.

5.) Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen mindestens einen Aufschlag von 100% des jeweiligen Grundhonorars.

6.) Wird ein bebildertes Objekt (z.B. Buch, CD-Cover, Prospekt etc.) in einem neuen Medium abgebildet, so ist für das darauf erkennbare Fotomotiv erneut ein Honorar fällig, unabhängig von bereits honorierten Nutzungsrechten für das gleiche Bild im ursprünglichen Verwendungszusammenhang. Dies gilt insbesondere bei der Nutzung zu Werbezwecken. Der Besteller hat den Fotografen umfassend über den neuen Verwendungszweck zu informieren und muss sich die Zustimmung zur Nutzung im Vorhinein vom Fotografen einholen.

7.) Alle Honorarangaben in Angeboten, Preislisten und sonstigen Unterlagen verstehen sich stets netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

8.) Sobald der Besteller bekundet hat, dass er das Bildmaterial ganz oder teilweise nutzen will, ist der Fotograf berechtigt ihm die Vergabe von Nutzungsrechten in Rechnung stellen, auch wenn die Nutzung noch nicht erfolgt.

9.) Das Honorar ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das lizenzierte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird.

10.) Die Rechnungsstellung erfolgt auf der Grundlage der vom Besteller gemachten Angaben über den Umfang der Nutzung.