VII. URHEBER- UND QUELLENVERMERK; BELEGEXEMPLAR
1.) Unter Hinweis auf § 13 UrhG erfordert jedwede Nutzung des Bildmaterials ausdrücklich einen Urheber- und Quellenvermerk, und zwar in einer Weise, dass kein Zweifel an der Zuordnung der Urheberschaft zum jeweiligen Bild bestehen kann und entsprechend den internationalen Gepflogenheiten.
2.) Der Urheber- und Quellenvermerk muss folgende Angaben beinhalten:
+ Fotografie und Copyright © + Vor- und Nachname Fotograf
+ Bildquelle: Augenklick Bilddatenbank
Der Urheber- und Quellenvermerk muss bei der Wiedergabe des Bildmaterials in räumlicher Nähe so angebracht sein, dass er für den Betrachter die Zuordnung von Bildmaterial zum Urheber ohne weiteres erkennbar ist
3.) Unterbleibt der Urhebervermerk, so hat der Fotograf Anspruch auf Schadensersatz in Form eines Zuschlags von 100% als Ersatz für die entgangene Werbemöglichkeit zum jeweiligen Nutzungshonorar. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch bleibt hiervon unberührt.
4.) Von jeder Veröffentlichung im Druck sind dem Fotografen mindestens zwei vollständige Belegexemplare unaufgefordert und kostenlos zuzuschicken.
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