IX. VERANTWORTLICHKEIT BILDNUTZUNG
1.) Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Art der Nutzung seiner Bilder. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus, z. B. für abgebildete Werke der bildenden oder angewandten Kunst sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Besteller. Der Besteller trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.
2.) Der Besteller ist dafür verantwortlich, dass durch die Art der Nutzung keine Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte oder sonstigen Rechte Dritter verletzt werden und stellt schon jetzt den Fotograf von möglichen Inanspruchnahme durch Dritte frei. Diese Freistellung erfasst auch die Übernahme der notwendigen Rechtsverfolgungskosten auf erstes Anfordern. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Fotografen bleiben vorbehalten.
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